von Caro » Mo Sep 20, 2010 19:58
servus,
eigentlich kommt es nicht auf den veranstalter an, sondern vielmehr auf das jugendschutzgesetz. allerdings sehen das nicht alle veranstalter gleich eng.
es kann also gut sein, dass man nicht reinkommt, weil man zu jung ist und die veranstaltung länger dauert als man sie besuchen dürfte.
allerdings können die eltern einer, bereits volljährigen, person die erziehungspflicht übertragen. da gibt es formulare im netz für.
viele grüße,
caro
"Das Recht auf ein gescheitertes Leben ist unantastbar!"
Amelie Poulain