Hallo
Falls Du mal wieder Fragen zu dem Thema allgemein hast, könnte Dich womöglich auch diese Seite interessieren.
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Laut Gesetzgeber darfst Du rein prinzipiell mit Erlaubnis der Eltern (die im Zweifelsfall nachweisbar sein sollte) ein Konzert besuchen (weil keine Tanzveranstaltung).
Aber es gibt diverse Umstände, die dies auch einschränken können (wie Du siehst: ortsansässige Behörden oder Veranstalter, die aus gegebenen Gründen eine andere Regelung vorsehen). Deshalb gibt es so viele Konzerte, die erst ab 16 zugelassen werden.
Ich würde also auf jeden Fall den Veranstalter, bei dem das Konzert stattfindet kontaktieren, um mich darüber zu informieren.
Die Regelung mit der Aufsichtsperson müsste allerdings immer gültig sein wie Blueeye sie beschrieben hat.
LG Sophie